Protokollführer. © E. Rabot/SGA/COM
Es gibt keinen rechtlichen Rahmen für Auslandsoperationen, nicht einmal eine rechtliche Definition. Frankreich engagiert sich seit mehr als fünfzig Jahren militärisch an Schauplätzen, die zu Konflikten und Interventionen verschiedener Art führen und erfordern, dass sich der rechtliche Rahmen anpasst. Außerdem ist das Recht in jeder Phase, von der Entscheidung des Staatschefs, des Oberbefehlshabers der Streitkräfte, bis zum Ablauf der Auslandsoperation, präsent, ungeachtet dessen, ob es sich um die Rechtfertigung der Anwendung bewaffneter Gewalt, um die Planung ihrer Aktion oder den Schutz der Soldaten handelt.