Newsletter

1944-45 : Befragung der Agenten des Netzwerks

Aktie :

Nach der Befreiung ist es nicht nur wichtig, die Agenten des Netzwerks zu identifizieren und zu erfassen, sondern auch ihre Aktionen rückzuverfolgen und ihre Rechte zu kennen. Weitergeht geht es darum sicherzustellen, dass es keinem Feind, Verräter und Usurpator gelingt, sich unter sie zu mischen und dass man sich auf diejenigen verlassen kann, die ihr Engagement für die Zukunft unter Beweis gestellt haben.

Corps 1

Unmittelbar nach der Befreiung beauftragt die Direktion für militärische Sicherheit (DSM) die 4. Sektion (Schutz der Agenten) des 3. Büros (präventive Spionageabwehr) mit der Erfassung sämtlicher Erklärungen, Informationen und Auskünften in Frankreich. Dies erfolgt im Rahmen verschiedener Befragungen und Untersuchungen, die für die ehemaligen Agenten des Netzwerks des Widerstands durchgeführt wurden. Zu diesem Zweck wurde in jeder Militärregion ein Sender der 4. Sektion installiert. Die ehemaligen Widerstandskämpfer sind angehalten, einen mehrseitigen Fragebogen auszufüllen, anschließend werden sie von den Offizieren des Nachrichtendienstes befragt.

Identifizieren und Rekrutieren von Widerstandskämpfern

Dieser Fragebogen (siehe Tonbildschau) umfasst den Familienstand, die Familienmitglieder, Schulbildung und das Berufsleben. Zudem wird die militärische Laufbahn erfasst: vor 1939, zum Zeitpunkt der Mobilisierung und während der Kampagne im Jahr 1940. Daraufhin folgen Fragen über die Aktivitäten im Widerstand im eigentlichen Sinne. Hierbei müssen die Agenten die Umstände nennen, die sie dazu veranlasst haben, sich in einem Netzwerk zu engagieren. Anzugeben sind auch der Name der Person, die sie rekrutiert hat, eine Zusammenfassung ihrer Aktivitäten, ein Organigramm des Netzwerks sowie eine Liste der anderen Agenten, mit denen sie zusammengearbeitet haben (Identitäten und mehrere Pseudonyme).

Corps 2

Diese Kampagne verfolgt drei wesentliche Ziele.

Erstes Ziel ist die Rekonstruktion der Kampfbereitschaft der Netzwerke, indem die Agenten identifiziert werden, die in Frage kommen, von den Beschlüssen der Verordnung 366 vom 25. Juli 1942 zu profitieren (siehe Verordnung 366 vom 25. Juli 1942). Die Anerkennung der Dienste ist die Voraussetzung für die Öffnung der Rechte. In diesem Rahmen können die erhaltenen Informationen auch lange nach Kriegsende verwendet werden (siehe Tonbildschau).

Das zweite Ziel beschäftigt sich mit der Spionageabwehr: Hierbei geht es darum, möglichst viele Informationen zu erhalten, um die Dossiers mit London und Algier vergleichen zu können. Auf diese Weise können Einzelpersonen entlarvt werden, die ein Leben als Widerstandskämpfer vortäuschten, um auf diese Weise mit dem Feind zusammenzuarbeiten, der auf deren ”Jungfräulichkeit” baute. Diese Untersuchungsergebnisse werden dann an das territorial zuständige Büro für militärische Sicherheit (BSM) weitergeleitet, das im Bereich Unterdrückung über entsprechende Kompetenzen verfügt.

Das dritte und von der DSM verfolgte Ziel ist von ähnlicher Bedeutung: es beschäftigt sich mit der ”Wiederherstellung”, d. h. der Rekrutierung von Agenten für die Direction générale des études et recherches (DGER), die Ende 1944 in die DSM integriert wurde, um sicherzustellen, dass sich unter ihnen keine feindlichen Agenten befinden.

Die Nachrichtendienste Frankreichs sind auf die Arbeit von Agenten angewiesen, sowohl in Frankreich als auch in Deutschland und anderswo, entweder für Nachrichtendienste, Aktionen oder für die Spionageabwehr. Außerdem werden alle aufgefordert, Namen von sicheren Personen anzugeben, die ”geeignet” sind und die ”in der Lage wären, militärische Aktionen zu unterstützen, entweder durch Auskünfte oder durch Aktionen”.

Im Rahmen der Befragung weist der Offizier des Nachrichtendienstes des 3. Büros jedem ein ”Siegel” zu, für das es je nach Schlussfolgerung fünf verschiedene Kategorien gibt:

• Siegel 1: vollständiges Vertrauen Kann in einem Geheimdienst beschäftigt werden

• Siegel 1a: keine Zweifel, verfügt jedoch nicht über die erforderlichen Qualitäten, um beim Geheimdienst zu arbeiten.

• Siegel 2: keine Zweifel, jedoch ausländischer Herkunft.

• Siegel 2b: zweifelhaft. Verdächtig.

• Siegel 3: nicht vertrauenswürdig. Kann nicht für unsere Dienste arbeiten.

Außergewöhnlich umfangreiche Dossiers

Die meisten nach der Befreiung von der DGER rekrutierten Personen wurden im Sommer 1945 demobilisiert, was von den Stäben der Dienste in zahlreichen Dossiers bestätigt wurde. Manche von ihnen standen dennoch weiterhin im Dienst für Dokumentation und Spionageabwehr (SDECE) und viele von ihnen wurden nach Indochina versetzt.

Im zentralen Archiv des französischen Verteidigungsministeriums werden die nach der Befreiung abgegebenen Erklärungen und die Ergebnisse der Befragungen, kategorisiert nach Netzwerken, aufbewahrt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Unterlagen über Einzelpersonen, die ein Siegel der Klasse 1 oder 1a erhalten haben, d. h. ungefähr 7.000 Dossiers für den Geheimdienst.

Hierbei ist zu beachten, dass die Dossiers zusätzlich zu diesen Erklärungen und Fragebögen auch zahlreiche andere Dokumente enthalten können, wie z. B. Lage der Dienste, Berichte, Berichterstattungen, Auskunftsblätter, Korrespondenz usw.

All diese Informationen zusammen ergeben umfangreiche Dossiers über Einzelpersonen, erstellt von den Kommissionen für die Homologation des Widerstands und der militärischen Verwaltung, die auch im zentralen Archiv des französischen Verteidigungsministeriums aufbewahrt werden (Französische Streitkräfte, Widerstand im französischen Inland, Französische Streitkräfte im Inneren, Streitkräfte des Freien Frankreich).

Jérôme Blondet

Archivar beim zentralen Archiv des französischen Verteidigungsministeriums

WEITERE INFORMATIONEN

Die Erklärungen der Geheimagenten werden unter der Unterserie GR 28 P 4 aufbewahrt, wie von Max Petit, aufbewahrt unter dem Aktenzeichen GR 28 P 4 35/180. Sein Dossier als Widerstandskämpfer wird unter dem Aktenzeichen GR 16 P 295613 aufbewahrt. Alle Dokumente können im Lesesaal eingesehen werden.

  • Attestation d'appartenance aux Forces françaises combattantes de Max Petit, 17 octobre 1951.
    © SHD
  • Déclaration de Max Petit, chef du réseau CND Castille (questionnaire manuscrit), 10 janvier 1945.
    © SHD
  • Gebiete des Gedenkens