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Les prisonniers de guerre français 1914-1918

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Französische Kriegsgefangene besteigen einen Waggon unter der Bewachung durch deutsche Soldaten
Corps 1
Die französischen Soldaten, die den Deutschen in die Hände fielen, wurden in den besetzten Zonen in Frankreich, in Deutschland, aber auch in der Türkei, in Bulgarien usw. zu schweren Arbeiten gezwungen und lebten unter sehr schweren Bedingungen. Aber nicht nur Soldaten, sondern auch Zivilpersonen wurden als Geiseln in Frankreich und Belgien festgehalten oder nach Deutschland geschickt.
Corps 2

DIE MILITÄRISCHEN GEFANGENEN



In den feindlichen Ländern Bei Beginn der Kriegsereignisse an der Westfront im August 1914 wurde das Schicksal von Kriegsgefangenen seit dem 18. Oktober 1907 durch den Vertrag von Den Haag geregelt, der von 44 Ländern unterzeichnet worden war und in dem die Verantwortung der Staaten ihren Kriegsgefangenen gegenüber hinsichtlich Unterbringung, Disziplin, Arbeit, Vergütung, Post, Rückkehr aus der Gefangenschaft usw. festgelegt war. Nach dem Einmarsch der deutschen Truppen in Frankreich, Belgien und Luxemburg wurden bei den Kämpfen an der Westfront zahlreiche französische Soldaten - oft verletzt - gefangen genommen, entweder bei den einzelnen Gefechten oder bei der Kapitulation von befestigten Stellungen wie Maubeuge (40.000 Gefangene), Longwy oder Lille.

In den ersten Kriegsmonaten hatte in Frankreich niemand Kenntnisse über das Schicksal der französischen Kriegsgefangenen. Nach und nach erfuhr man mehr aus den Briefen, die der deutschen Zensur entgangen waren und aus den Zeugenaussagen von Soldaten, denen die Flucht gelungen war. Die neutralen Länder bzw. Organismen veranstalteten Inspektionen in den Gefangenenlagern, wobei Delegierte der spanischen Regierung und des internationalen Roten Kreuzes von Genf Zutritt zu den Lagern erhielten. In Deutschland wurde das Schicksal der Kriegsgefangenen durch keine spezielle militärischen Bestimmungen geregelt: Jedes Lager hatte mehr oder weniger seine eigene Regelung. Die Behandlung war grundsätzlich sehr hart, dabei wurden die einfachen Soldaten noch schlechter behandelt als die Offiziere. 1915 waren die härtesten Lager die in Lechfeld, Minden und Niederzwehren: Keine Heizung, keine Betten, nur wenig sanitäre Pflege und wenig zu essen.

1915 l916 wurden im Sonderlager "Halbmond" in Zoss alle Kriegsgefangenen zusammengefasst, die als Muslims eingestuft wurden: 200 Marokkaner, 500 Tunesier, 2 500 Algerier sowie Tartaren aus der russischen Armee und Inder aus der britischen Armee. Diese wurden von der deutschen Propaganda aufgefordert, sich der türkischen Armee anzuschließen. Im Februar 1917 wurden 2.450 Männer aus diesem Lager in das besetzte Rumänien geschickt, um dort Landarbeiten zu verrichten. Durch das unhygienische und enge Zusammenleben in den Lagern kam es dort zu Tuberkulose- und Fleckfieberepidemien. 1915 kamen in den Lagern Wittenberg und Kassel (2.000 Tote) zu zahlreichen Toten. 1918 fielen zahlreiche Gefangene einer Grippewelle zum Opfer. Angesichts dieser physischen Misere protestierte die französische Regierung 1915 gegen diese schlechte Behandlung über die neutralen Inspektoren und drohte mit entsprechenden Repressalien gegen die deutschen Kriegsgefangenen. Die deutsche Reaktion darauf war eine Reduzierung der Nahrung und der Post für die alliierten Kriegsgefangenen. Darüber hinaus wurden Kriegsgefangene in besonders harte Lager in Litauen verlagert.

1916 waren 300.000 Franzosen deutsche Kriegsgefangene, von denen die meisten - mit Ausnahme der Offiziere - zur Zwangsarbeit in der Landwirtschaft und Industrie eingesetzt wurden. Darunter waren mehr als 30.000 bei der Firma Krupp in Essen tätig. Durch die schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen, die brutale Behandlung und die mangelnde Ernährung kamen viele Gefangene ums Leben.

In der Türkei und in Bulgarien lebten die französischen Kriegsgefangenen unter ähnlich schlechten Bedingungen. 1915-1916, setzte sich die amerikanische Botschaft und danach auch mit der Unterstützung durch Holland dafür ein, den Kriegsgefangenen im ottomanischen Reich Hilfe zukommen zu lassen. Dazu wurde speziell das "Comité de Secours aux corps expéditionnaires d'Orient" in Lyon geschaffen. In Bulgarien wurde eine entsprechende Hilfsaktion von der holländischen Botschaft in Sofia durchgeführt. 1917 sank die effektive Anzahl der Kriegsgefangenen in Deutschland erheblich. Im Lager Sprottau wurden 12.000 Kriegsgefangene zu auswärtigen Arbeiten eingesetzt, wonach nur noch 1.000 Mann im Lager blieben, die mit laufenden Arbeiten beschäftigt wurden oder auf ihre Überführung warteten. Dementsprechend wurden mehrere Lager völlig aufgelöst.

Durch die Abkommen von Bern Ende 1917, die ab März 1918 in Kraft traten, und das neue Abkommen vom 26. April, das am 15. Mai in Kraft trat, wurden die Lebensbedingungen der Kriegsgefangenen verbessert. Einige Bestimmungen im Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918 betreffen auch die Kriegsgefangenen: Ihre Rückkehr in die Heimat musste umgehend und ohne Anspruch auf Gegenseitigkeit erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt waren 477.800 französische Kriegsgefangene am Leben, die per Schiff oder Bahn zurückgebracht wurden. Die französische Mission unter General Dupont begab sich an Ort und Stelle in Deutschland, um die Rückführungsprobleme zu lösen. Im Januar 1919 war alles abgeschlossen, nur die in Deutschland verstorbenen Kriegsgefangenen verblieben jenseits des Rheins. Am 28. Februar 1922 erteilte die Regierung den in Gefangenschaft verstorbenen Kriegsgefangenen den Titel "Mort pour la France" ("für Frankreich gefallen")", womit sie denselben Rang wie die an der Front gefallenen Kameraden erhielten. In der Schweiz 1915 wurden zwischen den kriegsführenden und den neutralen Ländern Verhandlungen über die Möglichkeit geführt, Kriegsgefangene aus beiden Seiten in der Schweiz zu internieren. Deutschland erklärte sich auf das Dringen des Vatikans, des spanischen Königs Alphonse XIII. und des internationalen Roten Kreuzes bereit, Einen Versuch in dieser Hinsicht zu unternehmen. Das entsprechende Abkommen wurde am 15. Januar 1916 unterzeichnet, und die ersten Kriegsgefangenen trafen am 26. Januar in der Schweiz ein. Am 1. August befanden sich unter der Verantwortung des schweizerische Militärarztes Oberst Hauser 11.689 französische Soldaten und Zivilpersonen sowie 3.629 deutsche Soldaten unter besseren Bedingungen in der Schweiz interniert.

Am 1. Januar 1918 befanden sich 10.734 französische Soldaten und 1.392 französische Zivilisten - die meisten von ihnen zur Erholung - in Genf, Lausanne, Aigle Leysin, Montreux, Fribourg, Bern, Luzern, Interlaken... In den besetzten Zonen Von 1914 ab behielt die deutsche Armee einen Teil der französischen Kriegsgefangenen in der von ihr besetzten Zone hinter der Front, um Arbeiten an den Verkehrswegen durchzuführen, insbesondere an dem durch eine Explosion zerstörten Tunnel von Montmédy (Maas) zur Wiederherstellung der Bahnverbindung Lille Metz. 1916-1917 waren französische Kriegsgefangene vor allem hinter den Fronten von Verdun, der Aisne und der Champagne zu Arbeiten eingesetzt. Viele von ihnen wurden dabei krank und in den Lazaretten in Frankreich und Belgien so wie in dem annektierten Elsass-Lothringen untergebracht. Etwa 4.000 Kriegsgefangene starben so in Frankreich in der vom feind besetzten Zone.

DIE ZIVILEN GEFANGENEN



Als Geiseln benutzte Zivilpersonen - Männer, Frauen und manchmal auch Kinder - und bei Razzien in Lille, Roubaix, Tourcoing, Douai, Laon, Saint Quentin festgenommene Personen wurden in Frankreich und Belgien interniert oder nach Deutschlandin Lager in Celle, Merseburg, Niederzwehren, Langensalza, Grafenwöhr, Altengrabow, Quedlinburg, Erfurt, Rastatt, Gustrow, etc. gebracht. Ihre Zahl wird auf 180.000 geschätzt. 30.000 starben während ihrer Internierung und wurden wie die verstorbenen Soldaten in der Nähe ihrer Lager beerdigt. In den eroberten Gebieten wurden systematisch Plünderungen durchgeführt, während die Bevölkerung in, den besetzten Departements (2.125.000 Personen) als "Menschenmaterial" behandelt wurde. Sie wurde gezählt, ihres Eigentums beraubt, kontrolliert und als eine Reserve an Geiseln und Arbeitskräften für die deutsche Armee angesehen.

Die zur Zwangsarbeit genötigten Arbeitskolonnen mussten Straßen unterhalten und Bahngleise verlegen. Unter Repressalien und Todesdrohungen waren sie so gezwungen, gegen ihr Vaterland zu arbeiten. Am 3. April 1916 wurde vom kaiserlichen Generalstab das ZAB (Zivilarbeiterbataillon) geschaffen, in dem Männer zwischen 14 und 60 Jahren zur Zwangsarbeit verpflichtet waren. 1917 wurden auch Frauen zwischen 15 und 45 Jahren für andere Arbeiten in die von den Armeen besetzten Zonen überführt. Les Die Männer des ZAB trugen eine Armbinde mit den drei Buchstaben ZAB und waren einer strengen Disziplin unterworfen: Wie die militärischen Kriegsgefangenen waren sie unterernährt, wurden sie geschlagen und bestraft. Wer Widerstand leistete, wurde in das Straflager Longwy zum Arbeiten in Eisenerzgruben oder in das Strafarbeitslager Sedan geschickt. In dieses Lager mit der Bezeichnung "Kaiserliches Konzentrationslager für zur Zwangsarbeit verurteilte Kriegsgefangene" wurden auch Personen geschickt, die eine Rebellion, Flucht oder Sabotage unternahmen, Gehorsam oder die Zahlung einer Strafgebühr verweigerten usw. Das Lager besaß ca. 600 Häftlinge, die aufgrund der zahlreichen der unmenschlichen Arbeit von 12 bis 15 Stunden pro Tag, Unterernährung und Terrorisierung zuzuschreibenden Toten laufend wechselten. Die Überlebenden, die nach dem Waffenstillstand befreit wurden, wogen nur noch 30 bis 40 kg. Der Leiter des Straflagers und mehrere Lageraufseher wurden auf Verlangen der Alliierten nach der Unterzeichnung des Vertrags von Versailles als Kriegsverbrecher verurteilt.

Auf der Liste der Kriegsverbrecher stand auch der Name des Arztes Michelsohn, der das Lazarett von Effry im Departement Aisne leitete. Dies war eine Art aufgegebene, unbeheizte Werkhalle, in der ohne Pflege und Ernährung bis zu 1.600 Kranke aus dem ZAB, aber auch aus Kriegsgefangenenlagern untergebracht waren. Täglich starben hier 5 bis 6 Personen, im Winter stieg diese Zahl sogar bis 20 oder 30 pro Tag. Diese Kriegsverbrecher wurden jedoch Anfang der zwanziger Jahre von einem deutschen Gericht in Leipzig freigesprochen. Nach dem ersten Weltkrieg wurde ein Orden für zivile Gefangene, Deportierte und Geiseln geschaffen. Als nach dem zweiten Weltkrieg der Status eines Deportierten bzw. Internierten geschaffen wurde, wurde er auch auf die Opfer der gleichartigen Maßnahmen zwischen 1914 und 1918 erweitert.